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Amazon Prime Video führte im Februar 2024 Werbung für alle Nutzer ein, wobei eine Opt-out-Option für 2,99 € monatlich angeboten wurde.
Deutsche Behörden stellten die Einführung aufgrund fehlender aktiver Zustimmung der Abonnenten infrage, was zu rechtlichen Auseinandersetzungen führte.
Das Münchner Amtsgericht entschied, dass die Werbeimplementierung einen Vertragsverstoß darstellt und nach deutschem Recht nicht akzeptabel ist.
Amazon Prime Video führte im Februar 2024 Werbung für alle Nutzer ein, wobei eine Opt-out-Option für 2,99 € monatlich angeboten wurde. Deutsche Behörden stellten die Einführung aufgrund fehlender aktiver Zustimmung der Abonnenten infrage, was zu rechtlichen Auseinandersetzungen führte. Das Münchner Amtsgericht entschied, dass die Werbeimplementierung einen Vertragsverstoß darstellt und nach deutschem Recht nicht akzeptabel ist. Amazon überprüft das Urteil und könnte Berufung einlegen, während die Werbezeit pro Stunde im Jahr 2025 verdoppelt wurde. Aktuelle rechtliche Verfahren umfassen eine Sammelklage von Verbrauchern, die Rückerstattung und Schadensersatz für betroffene Abonnenten suchen. Das Urteil unterstreicht den Verbraucherschutz gegen unzulässige Vertragsänderungen durch Dienstanbieter und setzt einen bedeutenden Präzedenzfall.
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