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Die EU verpflichtet Apple, iOS-Funktionen wie AirPlay und AirDrop für Drittentwickler zu öffnen.
Ziel ist die Förderung von Interoperabilität, Wettbewerb und Innovation außerhalb des Apple-Ökosystems.
Apple äußert Bedenken hinsichtlich Benutzererfahrung, Zuverlässigkeit und Sicherheit.
Die Europäische Union hat Apple gemäß dem Digital Markets Act dazu verpflichtet, wichtige iOS-Funktionen, einschließlich AirPlay und AirDrop, für Drittentwickler zu öffnen. Diese Entscheidung positioniert Apple als einen Gatekeeper mit erheblichen Verantwortlichkeiten zur Sicherstellung eines fairen Wettbewerbs innerhalb des Technologie-Ökosystems. Ziel ist es, Apples strenge Kontrolle über seine proprietären Funktionen zu lockern und eine offenere Umgebung zu schaffen, in der andere Hersteller innovieren und alternative Lösungen anbieten können.
Apple hat sich entschieden gegen die EU-Richtlinie ausgesprochen und argumentiert, dass die neuen Vorschriften die Benutzererfahrung negativ beeinflussen und Innovationen hemmen könnten. Das Unternehmen behauptet, dass Funktionen wie AirDrop und AirPlay integraler Bestandteil der nahtlosen Integration seines Ökosystems sind und deren Öffnung die Qualität und Zuverlässigkeit, die die Nutzer erwarten, beeinträchtigen könnte. Darüber hinaus äußert Apple Bedenken hinsichtlich potenzieller Sicherheitsrisiken, die mit dem Zugang Dritter zu sensiblen Systemfunktionen verbunden sind.
Trotz des Widerstands von Apple bleibt die EU-Kommission dabei, dass diese Änderungen den Verbrauchern zugutekommen werden, indem eine breitere Palette von Geräten effektiver mit iPhones interagieren kann. Eine verbesserte Interoperabilität wird voraussichtlich zur Entwicklung fortschrittlicher Funktionen und wettbewerbsfähiger Alternativen führen, wie z. B. verbesserte Bluetooth-Kopfhörer, die nahtlos Audioquellen koppeln und wechseln können, ähnlich wie Apples AirPods. Dieser erhöhte Wettbewerb soll Innovationen vorantreiben und den Nutzern mehr Auswahlmöglichkeiten auf dem Markt bieten.
Technisch umfassen die Anforderungen der EU die Gewährung des Zugriffs von Drittgeräten auf iOS-Benachrichtigungen, die Ermöglichung von Peer-to-Peer-WLAN-Verbindungen mit hoher Bandbreite und die Öffnung des NFC-Chips für die Datenkommunikation, einschließlich Zahlungsdetails. Diese Änderungen werden schrittweise umgesetzt, wobei Beta-Unterstützung für Benachrichtigungen von Drittanbietern bis Ende des Jahres erwartet wird und die vollständige Einführung bis 2026 erfolgt, zeitgleich mit der Veröffentlichung von iOS 19 und iOS 20. Weitere Funktionen, wie Medienübertragungsalternativen, sind ebenfalls für Ende 2026 geplant.
Letztendlich zielt die Intervention der EU darauf ab, die Dominanz von Apple zu verringern und eine vielfältigere und wettbewerbsfähigere Technologielandschaft zu fördern. Durch die Verpflichtung zur Interoperabilität und den Zugang zu zentralen Systemfunktionen möchte die Kommission sowohl Verbraucher als auch Entwickler stärken und ein Umfeld schaffen, in dem Innovationen über die Grenzen eines einzelnen Ökosystems hinaus gedeihen können.
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